Ab dem 17. Mai 2021 müssen wir folgende Corona-Regelungen befolgen:
Kurzlieger und Besucher dürfen unser Gelände nur unter Vorlage eines negativen Testes betreten. Dieser Antigen-Schnelltest darf bei Anreise nicht älter als 24 Stunden, bei einem PCR Test nicht älter als 48 Stunden, sein.
Alle 72 Stunden muss dann ein weiterer negativer Test unaufgefordert vorgelegt werden.
Kurzlieger und Besucher, die den vollständigen Impfschutz besitzen, dürfen natürlich in unserem Hafen unter Vorlage Ihres Impfpasses betreten. Besucher von Dauerliegern haben sich schriftlich anzumelden und dürfen erst nach Zusage unser Gelände betreten.
Alle Dauerliegeplatzinhaber sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Die gesamte Landesverordnung finden Sie hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus (Ersatzverkündung des Landes S.-H. vom 09. Mai 2021)